Diese „Kultur der Angst“ führte zu Absagen von Großveranstaltungen in NRW und in anderen Bundesländern. Etablierte und funktionierende Festivals mussten ihre Konzepte hinterfragen. Selbst Veranstaltungen, die im Regelfall nicht nach den strengen Maßgaben des Versammlungsstättenrechts genehmigt werden, waren betroffen.
Die Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit, die interdisziplinär zusammengesetzt ist und sich umfassend mit einer ganzheitlichen Betrachtung von Veranstaltungen befasst, warnt jetzt davor, Veranstaltungen künftig voreingenommen mit Skepsis zu betrachten. Jedoch sollten die Ereignisse Anlass für alle beteiligten Parteien, also Betreiber, Veranstalter, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sein, den Blick zu schärfen und Verbesserungen in Angriff zu nehmen. Zu diesem Zweck setzt sich die Arbeitsgruppe unter Rückgriff auf wissenschaftliche Methoden das Ziel, die Rahmenbedingungen für die Veranstaltungsdurchführung sorgfältig zu evaluieren und belastbare Handlungsanweisungen zu entwickeln.
Die in Deutschland existierenden Regelungen basieren auf der jahrzehntelangen Praxis mit dem Bau und Betrieb von Versammlungsstätten und auf den Erfahrungen mit Unfällen und Großschadensereignissen. Die Arbeitsgruppe ist davon überzeugt, dass diese Regelungen grundsätzlich tragfähig, gegebenenfalls aber zu überarbeiteten sind, je nach Ergebnis und Auswertung der Forschungsergebnisse beziehungsweise der daraus abzuleitenden
Empfehlungen. Zudem sind Richtlinien zu erarbeiten, etwa für die Herangehensweise bei einer Veranstaltung mit Volksfestcharakter oder der einmaligen Nutzung eines Geländes für eine Großveranstaltung. Besonders die Anwendung im Bereich der Schnittstellen ist zu prüfen und gründlich zu hinterfragen. Dies betrifft auch die Rolle der genehmigenden Behörden und deren Kenntnisstand sowie die ablaufenden Prozesse.
Reflexartige Forderungen, ausländische Regelungen oder Systematiken zu übernehmen, sind oftmals der Situation geschuldet und erweisen sich mitunter als nicht realisierbar. Im Nachgang der Ereignisse von Duisburg haben sich zudem zahlreiche Experten zu Wort gemeldet. Deren Meinungen werden kritisch geprüft und mit laufenden beziehungsweise künftigen Forschungsvorhaben abgeglichen.
Die Arbeitsgruppe stützt sich auf ein beantragtes Mandat des veranstaltungswirtschaftlichen Dachverbandes IGVW, der die Mitglieder der DTHG, des VPLT, des EVVC und des Famab bündelt. Betreiber von Versammlungsstätten, Anbieter und Vermieter von Eventtechnik, die Theater und Multifunktionshäuser sowie die Event-Agenturen sind also in die Arbeitsgruppe eingebunden. Die wissenschaftliche Begleitung soll durch die Fachhochschule Köln, Institut für Rettungsingenieurwesen und Gefahrenabwehr, und weitere Partner aus Forschung und Lehre erfolgen. Zusätzliche Akteure aus den Segmenten Brandschutz sowie Gefahrenabwehr sind beteiligt. Zu besonderen Schwerpunkten werden weitere Experten eingeladen. Als Kernergebnis der Arbeitsgruppe soll eine belastbare Prüfroutine „Sicherheit von Großveranstaltungen“ entwickelt werden, die in einem späteren Schritt in eine Richtlinie respektive einen Branchenstandards mündet.
Info: www.xemp.de
Logo der Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit (Foto: xEMP)