In der Veranstaltungsbranche ist es üblich und notwendig, dass Künstler sich ohne besondere Schutzausrüstung unter schwebenden und über ihren Köpfen bewegten Lasten aufhalten. Kaum ein Bereich der Veranstaltungstechnik ist so klar geregelt wie die Verwendung von Anschlagmitteln im Paragraph 9 der Unfallverhütungsvorschrift BGV – C1 für Bühnen und Studios und in der BGI 810-3 Lasten über Personen. Dennoch sind noch einige zum Teil recht abenteuerliche Interpretationen in Umlauf. In dem Workshop am 7. November 2011 bei der bühnenwerk GmbH in Hamburg erlangen die Teilnehmer die notwendigen Kenntnisse du Fertigkeiten um Anschlagmittel in der Veranstaltungstechnik sicher auszuwählen und dieses fachgerecht zu verwenden.
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse für die Beurteilung der verschiedenen Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-EN-Normen, DIN-Normen, ISO-Normen) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Anschlagmitteln bzw. Lastaufnahmemitteln beurteilen kann.
Der Workshop endet mit einer theoretischen Prüfung. Bei Bestehen wird dem Teilnehmer ein Zeugnis über seine Sachkunde ausgestellt. Dieses kann für den Arbeitgeber die Grundlage für die Beauftragung des Teilnehmers zur „befähigten Person“ für den Einsatz von Anschlagmitteln sein. Der Preis beträgt 210 Euro pro Person.
Info: www.buehnenwerk.de