Zusammen mit seinen Vorstandskollegen Prof. Dr. Mandy Risch-Kerst (Vorstand Recht, Rechtsanwältin und Beraterin der Veranstaltungs-, Sicherheits- und Kreativwirtschaft) und Holger Gerdes (Vorstand Verwaltung, Fachbereichsleiter der Fortbildungsakademie Mont Cenis des Landesinnenministeriums) sowie dem DEB-Mitglied Tobias Zweckerl (Sachverständiger und Fachberater für Veranstaltungssicherheit) hat Jastrob die VaSi-Ri erarbeitet. „Die Regelungen dieser Richtlinie dienen als Rahmen-Handlungsempfehlung für Veranstalter und Genehmigungsbehörden, soweit keine anderen Regelungen existieren. Das Ziel der Richtlinie ist die Abwehr aller Gefahren bei Veranstaltungen an allen Orten und dadurch die Sicherheit aller Anwesenden“, leitet die Präambel die VaSi-Ri ein.
Nach Begriffsbestimmungen beschäftigt sich die VaSi-Ri mit den allgemeinen und den besonderen Sicherheitsbestimmungen sowie mit den verantwortlichen Personen. Zum Abschluss gibt es darüber hinaus Hinweise zu Planunterlagen. Mit 18 Seiten haben die Organisatoren und Verantwortlichen von Veranstaltungen somit einen Ratgeber an der Hand, der ihnen hilft, die wichtigen Aspekte der Besuchersicherheit zu berücksichtigen.
Vom Eventveranstalter unterschiedlicher Größenordnungen über die Feuerwehr bis hin zum Sanitätswesen – aus nahezu allen Bereichen kommen die Mitglieder des DEB. Neben den ordentlichen Mitgliedern können auch Betreiber von Eventlocations, Theater, Museen, Universitäten und Bildungseinrichtungen als Fördermitglieder beitreten. Gleiches gilt für Vereine, Verbände, Hochschulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen als assoziierte Mitglieder. Unter anderem haben sich bereits der Deutsche Hochschulverband (DHV), das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz (DIvB), der Bundesverband für den Schutz Kritischer Infrastrukturen (BSKI) und der TÜV Nord Akademie dem DEB als assoziierte Mitglieder angeschlossen.
Die Richtlinie kann auf der Homepage der Organisation heruntergeladen werden.