Start Business Verbände der Veranstaltungswirtschaft fordern 2G+PCR

Verbände der Veranstaltungswirtschaft fordern 2G+PCR

36

Die Stadt Hamburg hat im Rahmen ihrer Corona-Maßnahmen ein 2G-Öffnungsmodell initiiert. Danach erhalten vollständig geimpfte sowie genesene Personen wieder freien Zugang zu Veranstaltungen, Geschäften und Gastronomie. Voraussetzung zur Teilnahme an diesem optionalen Modell ist eine Anmeldung der jeweiligen Betriebsstätte.

Mehrere Hamburger Hotelbetreiber, Gastronomen und Clubbesitzer hatten sich im Vorfeld skeptisch zur 2G-Regel geäußert. Das Clubkombinat, die Vereinigung der Musikspielstätten in Hamburg, beispielsweise hat aktuell dazu ein Eckpunktepapier veröffentlicht, das rechtliche Fragen und Aspekte der praktischen Umsetzung thematisiert und es an den Senat adressiert.

Für Jens Michow vom BDVK ist das Modell ein erster Schritt. Kein Veranstalter sei glücklich darüber, bei Nutzung der 2G-Regeln auf derzeit rund 40 Prozent des Publikums verzichten zu müssen. Ohnehin, so hofft der Verbandschef, werde es sich bei 2G nur um eine vorläufige Lösung auf dem Weg zur Rückkehr in die Normalität handeln. „Ich verstehe, dass Schnelltestergebnisse nicht hinreichend zuverlässig sind. Da PCR-Tests aber der Goldstandard unter den Corona-Tests sind, sollten auch die negativ PCR-Getesteten in gleicher Weise an Veranstaltungen teilnehmen können wie die 2G.“

Die Verbände des „Forum Veranstaltungswirtschaft“, der Allianz aus Verbänden des Wirtschaftszweigs, der auch der BDKV angehört, hat die 2G-Forderung zwischenzeitlich auf ‚2G+PCR‘ erweitert. Anders als der Schnelltest sollte auch ein negatives PCR-Testergebnis die hinreichende Gewähr dafür bieten, dass von der getesteten Person keine Infektionsgefahr mehr ausgeht, sodass man auch diesen Personen den Zugang zu kapazitätsunbeschränkten Veranstaltungen ermöglichen müsse.

„Die Option von 2G bzw. 2G+PCR ist derzeit die einzige Alternative, um der Kulturveranstaltungswirtschaft zumindest ein kleines Stück den Weg zurück in die Normalität zu ebnen“, sagt Michow.