Start Business Neuer BDKV-Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Neuer BDKV-Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Mit der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) werden auch in Deutschland immer mehr Unternehmen zu mehr Transparenz über ihr nachhaltiges Wirtschaften verpflichtet. Dabei ist es außerordentlich schwierig, den Überblick darüber zu bekommen, was genau zu tun ist und vor allem, an was man sich dabei orientieren kann. Antworten und Hilfestellung will das BDKV-Guidebook „How To Report“ liefern, das in Zusammenarbeit der BDKV-Mitglieder mit den Nachhaltigkeitsexperten von Sustainable Venue und The Changency – Agentur für Nachhaltigkeit entwickelt wurde. Von diesem Guidebook sollen Unternehmen bei bürokratischen Aufgaben entlastet und zu Weiterentwicklungen inspiriert werden.

Der BDKV-Leitfaden hat das Ziel, alle Unternehmen der Branche dabei zu unterstützen, gesetzliche Anforderungen zu verstehen, Potentiale zu erkennen und Prozesse anzustoßen, um die eigene Unternehmensstrategie professionell weiterzuentwickeln: „Die Veranstaltungswirtschaft steht vor großen Herausforderungen. Dieser Leitfaden zur CSRD zeigt, wie Unternehmen mit Transparenz überzeugen und die Zukunft unserer Gesellschaft aktiv mitgestalten können. Es geht um mehr als Kennzahlen. Es geht um eine Haltung“, sagt Mike Keller, Gründer von Sustainable Venue und Projektleiter von Guidebook und BDKV-AG zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Sarah Lüngen von The Changency, Co-Autorin des Leitfadens und BDKV-Nachhaltigkeitsberaterin, ergänzt: „Die Veranstaltungsbranche kann mehr als nur Momente schaffen – sie kann die Zukunft mitgestalten. Der neue Leitfaden des BDKV setzt ein wichtiges Zeichen: Nachhaltigkeit ist kein Nebenthema mehr. Durch die Mitarbeit und Expertise der Mitglieder ist ein Werkzeug entstanden, das den Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung erleichtert und einen echten Mehrwert für alle bietet, die jetzt loslegen wollen – ohne Umwege, aber mit Plan.“

Der Leitfaden bietet Informationen und Orientierung für Unternehmen jeder Größe und für jeden Wissensstand. Mit einer Mischung aus allgemeinem Überblick und spezifischer Detailtiefe soll für alle etwas dabei sein: Schritt-für-Schritt-Hilfestellungen, ergänzt durch strukturierte Vorlagen und praxisorientierte Ausfüllhinweise. Als Basis des Leitfadens wurde der VSME-Standard (Voluntary Standard for non-listed SMEs) gewählt, ein eigens für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickeltes Rahmenwerk. „Mit diesem Leitfaden nehmen wir im Sinne der Mitglieder eine weitere Herausforderung dieser Zeit an. Aus der Branche, für die Branche: das Papier zeigt, wie effektiv unser Netzwerk ist und führt die Stärken unseres Zusammenschlusses deutlich vor Augen. Verbandsarbeit ist Teamarbeit und mein großer Dank gilt den engagierten Mitgliedern in der Arbeitsgruppe CSRD, die diesen Leitfaden mit Herzblut, Know-how und Weitblick möglich gemacht haben“, erklärt Johannes Everke, Geschäftsführer des BDKV.

Der Leitfaden versteht sich als Orientierungshilfe und nicht als Rechtsberatung. Unternehmen wird empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen regelmäßig zu informieren und bei Bedarf professionelle Unterstützung einzuholen. Für Mitglieder ist der Leitfaden ab sofort über die Website des BDKV frei verfügbar. Alle interessierten Nicht-Mitglieder können den Leitfaden über die Website beziehen.