Am 2. November 2007 ist auch in Bayern die Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung – VStättV) erlassen worden. Damit hat ein weiteres Bundesland die MVStättV in abgewandelter Form übernommen. Olaf Jastrob von der GvWD Gesellschaft für veranstaltungsbezogene Weiterbildung und Dienstleistung in Elsdorf bietet jetzt Vorträge und Referate zur Versammlungsstättenverordnung an.
Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, die Veranstalter und das Personal in Versammlungsstätten gestellt. Eine adäquate Technik und entsprechende rechtskonforme personelle Betreuung für Versammlungsstätten (siehe §38-40 VStättVO) ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Eine gravierende Neuerung ist die Ausnahmeregelung: „Aufsicht führende Person“ gemäß VStättVO NRW §40 Abs.5. Ein Zertifikat hierfür gibt es als „Sachkundige Aufsichtsperson“ zum Beispiel bei GUVV, HWK Köln oder auch GvWD.
Info: www.gvwd.info