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Sonderfonds für Kulturveranstaltungen wird aufgelegt

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Das Bundeskabinett hat grünes Licht gegeben für einen Sonderfonds in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro, mit dem der Bund ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie wieder möglich machen will. Damit sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können. Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten.

Unterdessen hat das Aktionsbündnis AlarmstufeRot die alleinige Absicherung von Kulturveranstaltungen kritisiert. „Wir begrüßen, dass die Kultusminister eine Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung beschlossen haben und der Bund nun den seit vielen Monaten angekündigten Sonderfonds für Kulturveranstaltungen beginnend am 1. Juli schließlich aktivieren will. Das hilft bei kleineren Kulturveranstaltungen und spannt ein wirtschaftliches Sicherungsnetz, sodass nun die Planung von solchen Anlässen starten kann. Kultur-, Sozial- und Sportevents machen in Deutschland zusammen jedoch nur zwölf Prozent aus. Die 88 Prozent Wirtschaftsveranstaltungen, die das dominierende Rückgrat bilden für die 100.000 Betriebe und für eine Million Beschäftigte in der Veranstaltungswirtschaft werden hierbei von der Regierung jedoch immer noch nicht berücksichtigt. Auch hier ist dringend eine vergleichbare Lösung wie für Kulturevents nötig, damit Betriebe überleben und die Organisation von vorlaufintensiven Geschäftsveranstaltungen endlich schrittweise wieder anlaufen kann“, meint Sandra Beckmann, Mit-Initiatorin des Aktionsbündnisses #AlarmstufeRot, das sich für die finanzielle Rettung des Veranstaltungssektors einsetzt.

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Zum einen einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Damit können Künstler ebenso wie die Veranstalter nun den Wiederanlauf planen. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Alle Einzelheiten und Informationen zur Antragsstellung können Interessiere hier via Click auf der Webseite der Bundesregierung nachlesen.

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