Start Business Projektstudie zu „Hygienekonzepte für Großveranstaltungen“

Projektstudie zu „Hygienekonzepte für Großveranstaltungen“

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Schleswig-Holstein geht voran und bietet der Veranstaltungswirtschaft Perspektiven für die zweite Jahreshälfte. Wie können künftig auch unter Pandemiebedingungen Großveranstaltungen stattfinden? Dieser Frage stellt sich das Amt Schenefeld mit einer vom Land Schleswig-Holstein geförderten Projektstudie für die „Erstellung von Hygienekonzepten für Großveranstaltungen“.

Der Stufenplan der Landesregierung ermöglicht ab sofort steigende Veranstaltungskapazitäten und sogenannte Schachbrett-Bestuhlungspläne in Innenräumen. Er gibt Verordnungsgebern, Genehmigungsbehörden und Veranstaltern darüber hinaus mit praxisnahen Umsetzungshilfen und Checklisten verschiedene Werkzeuge für einen Neustart an die Hand. Dabei sieht der Stufenplan – eine fortgesetzt positive Entwicklung des Infektionsgeschehens vorausgesetzt – spätestens ab Anfang August Veranstaltungen ohne Kapazitätsbeschränkungen im Freien und ab Anfang September auch in geschlossenen Räumen vor. Dies gilt ausdrücklich auch für Großveranstaltungen aller Art.

„Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, welches unserer Branche eine konkrete Perspektive für die Durchführung von Veranstaltungen bietet“ sagt Prof. Jens Michow, Mitglied der Verbände-Allianz Forum Veranstaltungswirtschaft und geschäftsführender Präsident des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV). „Ministerpräsident Günther war geleitet von der Tatsache, dass staatliches Handeln rechtmäßig sein muss. An der Rechtmäßigkeit von Eindämmungsmaßnahmen fehlt es allerdings, wenn sie nicht mehr verhältnismäßig sind. Dann macht der Staat sich angreifbar. Ich erwarte, dass alle Bundesländer diesem Vorbild folgen.“

Die schleswig-holsteinischen Veranstalter planen nun vor allem auch wirtschaftliche Veranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte. Wirtschaftlich sind Veranstaltungen allerdings nur, wenn gemietete Veranstaltungskapazitäten auch uneingeschränkt genutzt werden dürfen. „Ansonsten stehen 100 Prozent Kosten lediglich 25 Prozent Einnahmen gegenüber“, so Michow. „Erfreulich ist es, dass dem Stufenplan auch zu entnehmen ist, ab wann auch Messen, Sportveranstaltungen und Festivals wieder möglich sein werden“, ergänzt Linda Residovic, Geschäftsführerin des Verbandes für Medien- und Veranstaltungswirtschaft.

Die Projektstudie soll sowohl als Grundlage für künftige politische Diskussionen über weitere Öffnungsschritte als auch als Informationsquelle für die Veranstaltungswirtschaft genutzt werden. Sie liefert einen Handlungsrahmen, unter dessen Anwendung Großveranstaltungen auch zu Pandemiezeiten mit einem akzeptablen Restrisiko durchgeführt werden können. „Bei sehr hohem Organisationsgrad einiger Veranstaltungen kann dieses verbleibende Restrisiko bei entsprechenden Veranstaltungen sogar niedriger als das allgemeine Lebensrisiko der beteiligten Teilnehmer im öffentlichen Raum sein“, sagt Michow.

Autoren der Projektstudie sind Marten Pauls, Verbandsmitglied sowie Infektionsschutz- und Hygienebeauftragter des BDKV, und Rechtsanwalt Daniel Schlatter, der eine Kanzlei für Veranstaltungsrecht führt und das Wacken Open Air als Veranstaltungsleiter begleitet. Unterstützt wurden die Autoren von Arbeitsgruppen aus der Veranstaltungsbranche, dem Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit – Sektion One Health in Bonn – sowie vom Lehrstuhl für Stochastik am Mathematischen Seminar der Christian-Albrecht-Universität zu Kiel. Letzterer hat an der Entwicklung eines mathematischen Modells zur Berechnung der Auswirkungen verschiedener Testszenarien auf das Eingangsrisiko von Veranstaltungen mitgewirkt, das in der Studie enthalten ist.

Die Projektstudie mit allen Werkzeugen steht interessierten Anwendern zum kostenfreien Download zur Verfügung. Sie liegt bereits allen Staatskanzleien der Bundesländer vor, die in den nächsten Wochen ebenfalls über weitere Öffnungsschritte entscheiden müssen. Die Autoren der Projektstudie stehen interessierten Anwendern für Hinweise zur Implementierung und Adaption der Maßnahmen zur Verfügung.

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