Start Business DEB legt Musterhygienekonzept zur Besuchersicherheit vor

DEB legt Musterhygienekonzept zur Besuchersicherheit vor

110

Der Deutsche Expertenrat Besuchersicherheit (DEB) stellt ein Musterhygienekonzept zur SARS-CoV2-spezifischen Besuchersicherheit zur Verfügung. „Der Infektionsschutz gilt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Entsprechend sind in jeglichen Epidemie- beziehungsweise Pandemiephasen auch im Rahmen von Veranstaltungen, sofern überhaupt durchführbar, Schutzmaßnahmen zu treffen. Aufgrund asymptomatischer Verläufe und einer im Mittel mehrtägigen Inkubationszeit sind Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten erforderlich, auch wenn Teilnehmer keine Symptome aufweisen“, erklärt Olaf Jastrob, Vorsitzender des DEB, die Bedeutsamkeit von Hygienekonzepten.

Das Ziel eines Hygienekonzeptes ist es, den Veranstalter bei der Durchführung der Veranstaltung unter Beachtung aller im Bundesland und bundesweit gültigen Auflagen zu unterstützen und die gegebenenfalls zusätzlich an die Veranstaltungen gestellten Forderungen zu erfüllen. Dadurch soll im Wesentlichen das Risiko einer Übertragung unter Künstlern, Besuchern sowie alle im Rahmen der Veranstaltung tätigen Personen minimiert werden, um so die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen.

Dabei sind die technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen zu beachten, die in dem Musterhygienekonzept ebenfalls wie die veranstaltungsspezifischen pandemiebezogenen rechtlichen Regelungen betrachtet werden. „Dieses Konzept dient der Orientierung. Es ersetzt nicht die veranstaltungsspezifische Risikoanalyse und die arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung“, weist Olaf Jastrob darauf hin, dass jede Veranstaltung ein individuelles Hygienekonzept haben muss.

Das Musterhygienekonzept zur SARS-CoV-2-spezifischen Besuchersicherheit steht auf der Internetseite des DEB zum kostenfreien Download zur Verfügung.

Hier lesen: Projektstudie zu „Hygienekonzepte für Großveranstaltungen”