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Sonderfonds Kulturveranstaltungen bis Jahresende verlängert

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Die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wird bis Jahresende verlängert. Gleiches gilt für die in der Wirtschaftlichkeitshilfe integrierte Ausfallabsicherung für private Veranstalter. Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt bei kleineren Veranstaltungen (mit bis zu 2.000 Teilnehmenden), die coronabedingt mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden müssen, einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen und sichert private Veranstalter mit einer integrierten Ausfallabsicherung ab.

Bislang war die Registrierung für die Wirtschaftlichkeitshilfe nur für Veranstaltungstermine bis 31. März 2022 möglich. Ab sofort können Veranstaltungstermine bis 31. Dezember registriert werden. Damit wird die Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe der Laufzeit der Ausfallabsicherung für Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden angeglichen. Ausführliche Informationen zur Wirtschaftlichkeitshilfe gibt es in den FAQs des Fonds.

Zudem besteht nunmehr die Möglichkeit, die geplante Absage oder Verschiebung von Tourneeveranstaltungen schon vorab durch Vertreter des Sonderfonds prüfen zu lassen. Details zu den Bedingungen gibt es hier.