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Bundeskonferenz fordert Evaluierung der Corona-Maßnahmen

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Die Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft ruft zur Einrichtung einer Enquete-Kommission auf, um die Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen zu analysieren. Besonders für die Veranstaltungswirtschaft ist eine verbindliche und ausreichende Schadensersatzregelung für betroffene Betriebe und Soloselbständige essenziell.

Die Debatte über politische Entscheidungen während der Corona-Pandemie hat zugenommen. Eine sachliche und wissenschaftliche Analyse sei notwendig. Die Bundeskonferenz fordert, die Rolle der Branche im Pandemiegeschehen zu evaluieren.

Eine Enquete-Kommission erscheint als der geeignete Rahmen, besetzt mit Experten aus allen relevanten Bereichen. Die Erfahrungen der Veranstaltungswirtschaft müssen berücksichtigt werden. Die Bundeskonferenz steht hierfür bereit.

Bedeutung der Corona-Pandemie für die Veranstaltungswirtschaft

Die Corona-Pandemie hat das Gesundheitssystem, die Politik, die Wirtschaft, den Sport, die Kultur und die Gesellschaft insgesamt unvorbereitet getroffen. Zwischen Frühjahr 2020 und Frühjahr 2023 wurden tiefgreifende, teils nicht wissenschaftlich fundierte Maßnahmen ergriffen. Besonders die Veranstaltungswirtschaft litt unter den Versammlungs- und Ausgangsbeschränkungen.

Die Veranstaltungswirtschaft war eine der ersten Branchen, die massiv eingeschränkt wurde, und die letzte, die zur Normalität zurückkehren durfte. Das kulturelle und gesellschaftliche Leben kam weitgehend zum Stillstand, die Folgen sind noch heute spürbar.

Erwartungen der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft an eine Enquete-Kommission

Die Enquete-Kommission muss die Maßnahmen der Vergangenheit wissenschaftlich und fair überprüfen, besonders hinsichtlich der Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeiten der Veranstaltungsbranche. Dazu gehören die Wirksamkeit der 2G- und 3G-Regelungen, Kapazitätsbeschränkungen, Abstandsregelungen, Testkonzepte und die Einschränkung von Veranstaltungen im Freien.

Sollte die Kommission feststellen, dass viele Einschränkungen verhältnismäßig waren, fordert die Bundeskonferenz eine verbindliche Schadensersatzregelung für betroffene Betriebe und Soloselbständige.