Start Qualifikation Seminare zur Veranstaltungssicherheit beim Studieninstitut für Kommunikation

Seminare zur Veranstaltungssicherheit beim Studieninstitut für Kommunikation

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Die Sicherheit von Gästen und Akteuren bei Veranstaltungen ist oberstes Gebot. Welche gesetzlichen Anforderungen Eventmanager, Veranstaltungsleiter, Veranstalter und Betreiber sowie Personen mit aufsichtführenden Aufgaben dafür erfüllen müssen, wird in verschiedenen Regelwerken für Veranstaltungseinrichtungen definiert. Im zweitägigen Sachkundeseminar „Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten des Studieninstituts für Kommunikation lernen Teilnehmer neben den Vorgaben des Gesetzgebers und den verschiedenen Aspekten zur Veranstaltungs- und Besuchersicherheit, wie sie Gefahren im Vorfeld erkennen und vermeiden können. Praktische Hilfe bei der Bewertung von Risiken hinsichtlich der eingesetzten Technik sowie Praxisbeispiele des Dozenten und Hinweise bezüglich rechtlicher Fallstricke sind weitere wichtige Inhalte. Hinweis: Eine sachkundige Aufsichtsperson ist eine technische Aufsichtsperson, die bei entsprechender Eignung und Delegation laut MVStättVO §40 Abs.5 und BGV C1 §15 auch Veranstaltungsleiter sein darf. 

Neu ist das ebenfalls zweitätige Seminar „Zertifizierte unterwiesene Person“ (Veranstaltungsleitung). Teilnehmer lernen, wie sie in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Events sicher planen und durchführen sowie präventiv Sicherheitsmängel erkennen können. Die Anforderungen des Gesetzgebers und Vorschriften zu wichtigen Gefahrenquellen zählen ebenso zu den Inhalten wie Beispiele aus der Praxis und Anleitungen zur Bewertung von Risiken und Gefahren. Schwerpunkt des Seminars: Verantwortung, Organisation, Pflichten, Kontrolle und Aufsicht.

 

Info: www.studieninstitut.de